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Viele Möglichkeiten der Bestattung

Häufigste Bestattungsformen in unserer Gegend sind die Erd- und Feuerbestattungen. Hat sich die verstorbene Person zu Lebzeiten nicht über die Bestattungsart geäussert, so müssen sich die Angehörigen entscheiden.

Erdbestattung

Unter einer Erdbestattung oder umgangssprachlich auch Beerdigung versteht man die Beisetzung des Verstorbenen in einem Grab in der Erde. Bei den Grabarten die bei einer Erdbestattung zur Verfügung stehen, wird in der Regel zwischen Einzel- und Familiengräbern unterschieden. Die Grabesruhe ist kantonal geregelt und beträgt in der Regel zwischen 20 und 25 Jahre. In ein bestehendes Erdbestattungsgrab können Urnen nachträglich beigesetzt werden. Die ordentliche Ruhezeit des Erdbestattungsgrabes wird aber dadurch nicht verlängert.

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Feuerbestattung

 

Unter Feuerbestattung versteht man die Verbrennung, auch Einäscherung oder Kremation genannt, des Verstorbenen in einem Krematorium und die anschließende Beisetzung der Asche in einer Urne. Die Angehörigen haben auch das Recht, die Urne privat aufzubewahren oder anderweitig darüber zu verfügen.

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Diamantbestattung

Bei der Diamantbestattung handelt es sich um eine relative junge Bestattungsart. Der Begriff Diamantbestattung beinhaltet die Umwandlung der menschlichen Kremationsasche in einen kultivierten Diamanten (synthetisch hergestellt). Der resultierende Diamant wird von den Angehörigen, als Urnenersatz oder in einem Schmuckstück eingebunden, zur Erinnerung an ihren Verstorbenen genutzt. Da nicht zwangsläufig die gesamte Asche zur Fertigung eines Diamanten benötigt wird, kann die verbleibende Asche auf herkömmliche Art beigesetzt oder in einer Urne zu Hause aufbewahrt werden.

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Naturbestattung

FriedWald / Baumbestattung ist eine Form der Naturbestattung und zeichnet sich daher aus, dass die Grabstellen naturbelassen sind. Die Asche des Verstorbenen wird in einer Urne aus biologisch abbaubarem Material direkt an der Wurzel eines Baumes beigesetzt. In der Zentralschweiz gibt es diverse Standorte und verschiedene naturnahe Bestattungsmöglichkeiten.

Kolumbarium

Als ein Kolumbarium wird eine Wand, Gebäude oder ein Gewölbe bezeichnet, das der Aufbewahrung von Urnen dient und das oft einem Friedhof oder Krematorium angegliedert ist. Die Urne mit der Asche des Verstorbenen wird in einer Wandnische beigesetzt. Ja nach Friedhof beträgt die Ruhezeit zwischen 10 und 30 Jahre. Nach der Beisetzung wird die Nische mit einer Abdeckplatte verschlossen, welche in der Regel eine Aufschrift mit dem Namen des Verstorbenen trägt.

 

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Urnengrab

Nach der Einäscherung wird die Asche des Verstorbenen in einer Urne beigesetzt. Man unterscheidet bei Urnengräbern zwischen Einzelgräbern, in der Regel mit einem Grabmal mit dem Namen des Verstorbenen oder Urnen-Gemeinschaftsgräbern. Die Ruhezeit bei Urnengräbern ist je nach Grabstätte unterschiedlich und beträgt in der Regel zwischen 15 und 20 Jahre.

 

 

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Luftbestattung / Ballonbestattung

Die Voraussetzung für eine Luft- beziehungsweise Ballonbestattung ist die Einäscherung des Verstorbenen. Bei einer Ballonfahrt wird die Asche bei ruhiger Fahrt ausgestreut. Auf Wunsch können Angehörige an der Fahrt teilnehmen oder die Beisetzung vom Startplatz des Ballons beobachten. Luftbestattungen können auch mit einem Helikopter, an einem geliebten Berg des Verstorbenen, vorgenommen werden.

 

 

 

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Seebestattung / Flussbestattung

Unter einer Seebestattung oder Flussbestattung versteht man die sterblichen Überreste eines eingeäscherten Verstorbenen auf See oder an einem Fluss. Dafür wird die Asche in einer speziellen wasserlöslichen Seeurne dem Wasser übergeben.

 

 

 

 

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Bei Fragen zu den einzelnen Bestattungsformen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.