Jederzeit für Sie erreichbar: +41 41 780 70 60 info@mischler-bestattungen.ch

Ein Mensch ist gestorben, was ist zu tun?

  • es wird ein unnatürlicher, Unfall (Verkehrsunfall, Arbeitsunfall, Haushaltsunfall oder Sportunfall) Suizid oder Gewaltverbrechen oder unklarer Todesfall angenommen: Polizei aufbieten, Polizeinotruf 117 oder Zuger Polizei 041 728 41 41. Die Polizei leitet die weiteren Schritte ein und bietet gegebenenfalls den Staatsanwalt und den Amtsarzt auf.
  • es wird ein natürlicher Todesfall angenommen: für Ruhe sorgen, sich Zeit nehmen, nächste Angehörige informieren

Zuhause / Unterwegs verstorben

Benachrichtigung des Hausarztes, falls dieser nicht erreichbar ist, den Notfallarzt 0900 008 008 (CHF 3.23/Min./Medphone) oder Sanitätsnotruf 144 aufbieten
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Im Heim, Spital, Klinik usw. verstorben

Der Arzt wird durch die Institution aufgeboten. Stellt der Arzt einen natürlichen Tod fest kann die Familie den Bestatter kontaktieren. Ansonsten bietet der Arzt die Polizei auf.

Besprechen Sie mit uns die nächsten Schritte

Wir werden Sie über sämtliche Möglichkeiten orientieren.

Wir sind Tag und Nacht während 365 Tagen persönlich für Sie erreichbar unter:

Telefon: +41 41 780 07 24 oder +41 41 780 70 60